Wissenswertes zum Erwerb des Mopedführerscheins

Unter einem Moped versteht man ein zweirädriges Kleinkraftrad mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm und einer Gesamtleistung von maximal 4 kW. Einzuordnen ist das Moped inmitten von Mofa, also einem Fahrrad mit Kleinmotor und größeren Motorrädern. Dabei erreicht das Moped eine Geschwindigkeit von 45 km/h. Um ein Moped fahren zu dürfen benötigt man die seit Januar 2013 geltende Führerscheinklasse AM, die einen auch zum Fahren eines Rollers und Quads berechtigt. Eine weitere Vorgabe für den Erwerb ist zudem das Mindestalter von 16 Jahren, mit Ausnahme einiger Bundesländer, 15 Jahren, jedoch nur mit einer Prüfbescheinigung bis 25 km/h.

Wie beim PKW-Führerschein gibt es eine theoretische und praktische Ausbildung, mit dem Unterschied, dass lediglich der theoretische Teil verpflichtend vorausgesetzt wird. Alle Teilnehmer müssen 14 Pflichtstunden von je 90 min, davon 12 h zum Vermitteln von Grundkenntnissen und 2 h mit speziellem Lerninhalt, absolvieren. Beim praktischen Teil entfallen diese Pflichtstunden, somit sind auch keine Überland- und Nachtfahrten vorgeschrieben, dennoch muss die Endprüfung sowohl praktisch, als auch theoretisch bestanden werden. In der Theorieprüfung werden dann dreißig Fragen gestellt, bei denen höchsten zehn Fehlerpunkte gemacht werden dürfen und die Praxisprüfung dauert in der Regel 45 min. Eine zweijährige Probezeit, wie bei anderen Führerscheinklassen, wird nicht gefordert, auch lässt sich der Mopedführerschein nicht als Probezeit für den Erwerb der Führerscheinklasse A1 (Motorradführerschein) anrechnen.

Insgesamt belaufen sich die Kosten beim Mopedführerschein zwischen 400 – 700 EUR, je nach Ort und Stadt findet man Unterschiede. Diese umfassen in erster Linie Verwaltungskosten und Gebühren für die Anmeldung in der Fahrschule, Theorie- und Praxisprüfung inklusive Kosten für TÜV, sowie Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Lehrmittel. Dazu kommen Kosten für jede praktische Fahrstunde und am Ende für das Ausstellen der bestandenen Fahrerlaubnis, die dann EU weit gültig ist.

Wie bereits beschrieben, ist auch das Fahren eines Mopeds mit 15 Jahren möglich. Bisher gab es nur in einigen wenigen Bundesländer hierzu ein Pilotprojekt, dass jüngere Verkehrsteilnehmer zu mehr Mobilität verhelfen sollte. Seit Ende 2018 kann jedes einzelne Bundesland nun selbst eine Entscheidung treffen, inwieweit sie das Alter auf 15 Jahren anpassen möchten. Inbesondere Jugendliche, die in eher ländlichen Gebieten leben und die nur eingeschränkt öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, dürften diesen Beschluss zum Mopedführerschein begrüßen.

Generell sollte man beim Mopedfahren immer seine Fahrerlaubnis und den Zulassungsschein bei sich tragen. Des Weiteren gelten bis zum 20 Lebensjahr eine Promillegrenze von 0,1 anstatt der üblichen 0,5 Grenze. Zu beachten in außerdem eine Helmpflicht, auch für Beifahrer, zur eigenen Sicherheit, die bei Nichtbeachten sofort sanktioniert wird und das Abblendlicht, welches beim Fahren ständig eingeschaltet werden muss.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Fahrschule Friends.


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