Wissenswertes zum Thema Autoführerschein

Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führen möchte, braucht dafür eine amtliche Bescheinigung. In der Regel wird dieser Nachweis durch einen Autoführerschein erbracht. Dabei wird jede einzelne Fahrzeugart in verschiedene Fahrerlaubnisklassen typisiert, wobei jede Klasse wiederum ein anderes Mindestalter für den Erwerb vorsieht. Gruppiert sind diese dann in Krafträder (AM, A1, A2 und A), in PKW (B, BF17, BE und B96), in LKW (C, CE, C1 und C1E) sowie in Busse (D, DE, D1, D1E), in landwirtschaftliche Zugmaschinen wie Traktoren (L) und in Arbeitsmaschinen (T). Ebenso werden bei allen Arten eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung, ein Sehtest und ein Ersthilfe-Kurs vorausgesetzt.

Gerade bei der theoretischen Prüfung und praktischen Prüfung muss so einiges beachtet werden, wehalb sich der Besuch einer Fahrschule wie der Fahrschule friends empfiehlt. Zunächst muss für die theoretische Prüfung eine gewisse Anzahl an Theoriestunden besucht werden. Dort erlernt der Fahrschüler alles Wichtige im Umgang mit dem Fahrzeug und wie man sich im Straßenverkehr verhält. Die Prüfung findet anschließend an einem Computer oder Tablet statt und besteht aus 30 Fragen, in welchen insgesamt 110 Punkte erreicht werden können. Um zu bestehen, müssen jedoch mindestens 100 von 110 Punkte bestanden sein. Abgesehen davon kann die Prüfung in unterschiedlichen Sprachen durchgeführt werden und das Ergebnis wird dann direkt im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt. Danach wird man zur praktischen Prüfung zugelassen, in welcher unterschiedliche Verkehrssituationen gemeistert werden müssen. Allgemein dauert die Prüfung ca. 45 - 60 min und wird von einem sachkundigen Prüfer durchgeführt, der direkt nach Ablauf der Zeit das Ergebnis verkündet. Im Regelfall erhält man auch gleich den Autoführerschein ausgehändigt.

Sollte man die Prüfung allerdings nicht bestehen, kann man diese beliebig oft wiederholen. Häufen sich aber die Fehlerpunkte und stellt der Prüfer keine signifikante Verbesserung fest, kann dieser einen Hinweis an die örtliche Zulassungsstelle senden. Danach ist es eine behördliche Entscheidung, ob der Prüfling zur medizinisch-psychologischen Untersuchung muss. Meist ist dies der Fall, wenn nach dem fünften Versuch keine Besserung in Sicht ist. Des Weiteren darf der Fahrschüler nicht am nächsten Tag gleich den nächsten Prüfversuch starten, denn nach Verordnung muss eine zweiwöchige Pause eingelegt werden. Ebenfalls gibt es ein Limit bei der praktischen Prüfung, denn diese muss innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung bestanden sein, ansonsten muss auch diese erneut gemacht werden.

Darüber hinaus gelten die ersten zwei Jahre beim Autoführerschein als Probezeit, in der sich der Fahranfänger bewähren muss. Tritt innerhalb dieser Zeit ein Verstoß auf, kann die Probezeit bis zu 4 Jahre verlängert werden. Ferner muss der Fahranfänger ein Aufbauseminar besuchen. Kommt er diesem nicht nach, droht nach dem Gesetz der Entzug der Fahrerlaubnis.


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